Mitgliederversammlung
Update:
Auf Grund der aktuellen Lage und der neuen Bestimmungen wird die Mitgliederversammlung auf unbestimmte Zeit verschoben!
Einladung zur Mitgliederversammlung der EETA e.V. 2021
Die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2021 findet gemäß § 7 (2) der Satzung am Samstag, den 27.11.2021, 14.00 Uhr, auf Gut Hammerberg, Hammerberg 1, 91275 Auerbach, statt.
Es gilt die 2G-Regel!!!
Wir bitten alle Mitglieder die teilnehmen möchten sich über folgenden link verbindlich bis zum 01.11.2021 anzumelden, damit genügend Sitzplätze eingeteilt werden können.
Hierzu bitte unter folgendem link anmelden, in den Warenkorb legen und bei der Kasse eure Daten angeben und bestellen.
Anmeldung zur Mitgliederversammlung
Gesamtpreis
- verfügbar
Tagesordnung:
-
Feststellung der Tagesordnung
-
Geschäftsbericht des Vorstandes
-
Wahlen
-
Kassenbericht
-
Bericht der Kassenprüfer
-
Aussprache über die Berichte
-
Bericht über neue Anlagenbetreiber
-
Planung GO 2021
-
Richterausbildung
-
Verbesserungsvorschläge für das Geschäftsjahr 2022
-
Verschiedenes
Über zahlreichen Besuch und pünktliches Erscheinen würden wir uns freuen
Brendel Katja, 1. Vorstand
Die ordentliche Mitgliederversammlung tritt mindestens einmal im Jahr zusammen. Die Einladung der Mitglieder erfolgt bis spätestens 2 Wochen vor dem Versammlungstermin über Medien des Verbandes. Die Mitglieder werden unter Angabe der Tagesordnungspunkte durch eine Veröffentlichung auf der EETA Website oder durch eine schriftliche Einladung (an alle Mitglieder) benachrichtigt. Eine Einladung per Email ist ebenso zulässig. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand. Jede ordnungsgemäß einberufene Versammlung ist unabhängig von der Zahl der erschienen Mitglieder beschlussfähig.
Der Vorstand berichtet während der Sitzung über die Ereignisse des vergangenen Jahres und stellt die letzte Bilanz vor.
Darüber hinaus werden die Mitglieder und Gäste über aktuelle Themen informiert.
Auf die Dauer von 4 Jahren wählt die Mitgliederversammlung die Mitglieder des Vorstandes, und zwar jedes von Ihnen einzeln für sein Amt.
Die Mitgliederversammlung kann auf Vorschlag eines Vereinsmitglieds einen Beirat wählen. Mitglieder des Beirats sollen solche Personen sein, die die Ziele der EETA kennen und unterstützen.